Dienstag, 23. Juli 2013

Die Verpflichtung der Frau, nach Wissen zu streben



بسم الله الرحمن الرحيم
Die Frau ist ein münidges Wesen genau wie der Mann. Daher ist das Streben nach Wissen in den verpflichtenden Angelegenheiten der Religion bindend für sie, sodass sie Gewissheit hat, wenn sie sie ausführt. 
Wenn sie einen Vater, Bruder, Ehemann oder Mahram (Beschützer) hat, der sie lehrt, d.h. in den verpflichtenden Angelegenheiten der Religion und wie man sie auf richtige Weise durchführt, dann ist dies ausreichend für sie.
Wenn sie jedoch keiner war, der gelernt hat und Fragen gestellt hat, dann soll sie wenn sie kann eine Frau aufsuchen, die sie lehrt und wenn das nicht möglich ist, dann soll sie von älteren wissenden Männern lernen, aber nicht in Abgeschiedenheit mit ihnen und sie sollte sich auf die zwingend notwendige Menge (von benötigtem Wissen) halten. Und wann immer ein Problem in ihrer Religion auftritt sollte sie danach fragen und sie sollte sich nicht schämen deswegen denn wahrlich Allah fürchtet oder schämt sich nicht vor der Wahrheit.

Quelle: Ahkaam An-Nisaa von Ibn Al-Jauwzi

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