Samstag, 22. Juni 2013

Die Mindestentfernung, die es erlaubt, das Gebet zu kürzen

بسم الله الرحمن الرحيم

Frage (Nr. 84):

Was ist die Entfernung, durch die es jemandem erlaubt ist, das Gebet zu kürzen, sobald er sich (für seine Reise) auf den Weg gemacht hat?

Antwort:

Die Mehrheit der Gelehrten (al-Jumhūr) einschließlich der Mālikis, der Schafi`is und der Hanbalis, vertreten die Meinung, dass die benötigte Distanz für einen Reisenden, um sein Gebet zu verkürzen, vier Burud (eine veraltete Maßeinheit für Entfernungen) beträgt. Dies entspricht zwei durchschnittlichen Tagesreisen mit schwer beladenen Kamelen (umgerechnet sind das 88,7 km). Als Beweis haben sie unter anderem eine authentische (sahīh) Überlieferung von Ibn `Umar und Ibn Abbās (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) angeführt. In dieser Überlieferung wird berichtet, dass Ibn `Umar und Ibn Abbās ihre Gebete ab einer Entfernung von vier Burud verkürzten und ihr Fasten brachen. Diese genannte Distanz ist eine ungefähre und gemäß der Mehrheit der Gelehrten nicht exakt begrenzt und daher ist eine etwas geringere Entfernung ebenfalls befreit.

Einige Gelehrte, wie ibn Qadāma und Scheikhu-l-Islam ibn Taymiya und sein Schüler Ibnu-l-Qayyim vertraten die Meinung, dass alles, was in Theorie und Praxis als Reisen bezeichnet wird und die Vorbereitungen von Proviant ebenso erfordert wie Rast und ähnliche Dinge, unter die Erlaubnis der Scharī´ah fällt, wie z. B. das Kürzen des Gebets und das Brechen des Fastens im Ramadān. Ihre Begründung ist eine Verallgemeinerung des Wortlautes, der aus Qur’ān und Sunnah bezüglich des Kürzens der Gebete hervorgeht, wie z. B. in der Sūrat an-Nisā, Āyāt 101-102:

„Und wenn ihr im Land umherreist, so ist es keine Sünde für euch, das Gebet abzukürzen, wenn ihr befürchtet, diejenigen, die ungläubig sind, könnten euch überfallen. Die Ungläubigen sind euch ja ein deutlicher Feind. Und wenn du (oh Gesandter) unter ihnen bist und nun für sie das Gebet anführst, dann soll sich ein Teil von ihnen mit dir aufstellen, doch sollen sie ihre Waffen nehmen. Wenn sie (die Betenden) sich dann niedergeworfen haben, sollen sie hinter euch treten, und ein anderer Teil, der noch nicht gebetet hat, soll (nach vorne) kommen. Und sie sollen dann (auch) mit dir beten; doch sollen sie auf ihrer Hut sein und ihre Waffen nehmen. Diejenigen, die ungläubig sind, möchten, dass ihr eure Waffen und eure Sachen außer acht lasst, so dass sie auf einmal über euch herfallen (können). Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr unter Regen zu leiden habt oder krank seid, eure Waffen abzulegen. Aber seid auf der Hut. Gewiss, Allah bereitet für die Ungläubigen schmachvolle Strafe.“

Und im folgenden Hadīth:

Al-Tirmidhi, Hadīth #2960: Ya’la bin Umayyah sagte: „Ich sagte zu `Umar ibn al-Khattāb: „Gewiss, Allah hat gesagt: ‚… wenn ihr eure Gebete kürzt, dann fürchtet, dass die Ungläubigen euch angreifen könnten…’ und jetzt fühlen die Leute sich sicher.“ `Umar sagte: „In der Tat wunderte ich mich über dieselbe Angelegenheit wie du, daher erwähnte ich es dem Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) gegenüber und er sagte: Es ist eine Barmherzigkeit, die Allah euch bescherte, so akzeptiert Seine Barmherzigkeit.“ (Abu `Isa klassifizierte diesen Hadīth als hasan sahīh.)

Al-Tirmidhi, Hadīth #453: Umayyah ibn `Abdullah ibn Khālid ibn Asid sagte zu Ibn `Umar: „Wie kannst du dein Gebet verkürzen, wo doch Allah, der Allmächtige, gesagt hat: ‚… ist es keine Sünde für euch, das Gebet abzukürzen, wenn ihr befürchtet …“ Da entgegnete Ibn `Umar: „Oh Sohn meines Bruders, gewiss, der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) kam zu uns, als wir irregeleitet waren, und er unterrichtete uns und unter dem, was er uns lehrte, war, dass Allah, der Allmächtige, uns befohlen hat, während der Reise zwei Raka´ah zu beten.“ (Al-Schu’aithiy sagte, dass al-Zuhriy diesen Hadīth `Abdullah ibn Abu Bakr zuzuordnen pflegte)

Die Āyah formuliert die Erlaubnis für jemanden, der auf der Reise ist, das Gebet zu kürzen, ohne die Entfernung speziell einzuschränken. Somit erwähnen Qur’ān und Sunnah den Begriff „Reise“, wobei nicht zwischen einer bestimmten Reise und einer anderen unterschieden wird. Und falls jemand seine Reise per Flugzeug antritt und der Flug eine Stunde dauert und keine Belastung für den Reisenden bedeutet, so ist es für ihn oder sie erlaubt, das Gebet zu kürzen und das obligatorische Fasten zu brechen. Tatsächlich ist dies die brauchbarste Meinung, es sei denn, in einem speziellen Fall besteht Unsicherheit darüber, ob die Reise allgemein als Reise eingestuft wird oder nicht. In einem solchen Fall sollte die Person zu der Auffassung der Mehrheit der Gelehrten (al-Jumhūr) zurückkehren (betreffend die mindestens erforderliche Distanz). Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid

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