Mittwoch, 10. Juli 2013

Spezielle Fasten-Regelungen für Frauen



بسم الله الرحمن الرحيم

Bestimmungen für das Fasten, die speziell für die Frauen sind
- Shaykh al-Fawzan

Wenn der Monat Ramadhan eintritt, dann ist es für jeden männlichen und weiblichem Muslim, der die Pubertät erreicht hat, gesund und sässig ist (d.h. nicht auf der Reise) verpflichtend zu fasten. Und wer krank ist oder wer sich während des Monats auf der Reise befindet, der darf das Fasten brechen und die Anzahl der verpassten Fastentage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Allah sagt: “Der Monat Ramadan ist es, in dem der Qur'an als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klarer Beweis der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch in dem Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten. Und wer krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten)." [Surah Al-Baqarah: 185]

Gleichermaßen ist es demjenigen erlaubt, der den Ramadhan erlebt, während er sehr alt ist und nicht in der Lage zu fasten oder derjenige, der eine chronische Krankheit hat, von der nicht erwartet wird, dass sie zu diesem bestimmten Zeitpunkt geheilt sein wird - sei er männlich oder weiblich - sein Fasten zu brechen und stattdessen eine bedürftige Person mit einem halben Saa' (vier Handvoll) von dem Essen, das für die Leute des jeweiligen Landes üblich ist für jeden verpassten Tag zu speisen.

Allah sagt:
"Und wer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten). Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt." [Surah Al-Baqarah: 184]

Ibn ‘Abbas (radiyallahu anhu) sagte: "Diese Ayah ist für den alten Mann, von dem nicht angenommen wird, dass er geheilt wird." [Sahih Al-Bukhari]

Und die kranke Person, von der nicht gehofft wird, dass sie von ihrer Krankheit geheilt wird fällt unter dieselbe Regel wie die alte Person. Und sie muss die verpassten Tage nicht nachholen, da sie nicht in der Lage ist zu fasten.

Einer Frau wurden einige Entschuldigungsgründe bestimmt, die ihr erlauben, ihr Fasten im Ramadhan zu brechen, unter der Bedingung, dass sie die verpassten Tage nachholt. Diese Entschuldigungsgründe sind:

1. Menstruelle und postpartale Blutung:

Einer Frau ist es verboten, zu fasten, während sie sich in eine der zwei Zuständen befinden. Und sie ist verpflichtet, die verpassten Tage zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

Dies gründet sich auf den Bericht aus den zwei Sahih-Sammlungen von 'A'isha, die sagte:

"Uns wurde befohlen, die (verpassten) Tage vom Fasten nachzuholen, aber uns wurde nicht befohlen, die (verpassten) Gebete nachzuholen."

Sie gab diese Antwort, als eine Frau sie fragte: "Warum muss eine menstruierende Frau die (verpassten) Fastentage nachholen, aber nicht die (verpassten) Gebete?"

Daher verdeutlichte sie, dass dies von den Angelegenheiten ist, die von der Offenbarung abhingen, derer sich den überlieferten Berichten fügen müssen.

Was die Weisheit dahinter angeht, so sagte Shaykh-ul-Islam Ibn Taymiyyah in “Majmu’-ul-Fatawa" (15/251):

"Das Blut, das aus einer Frau während der Menstruation austritt beinhaltet einen Ausfluss von Blut. Eine menstruierende Frau kann zu anderen Zeiten fasten als in denjenigen, in denen das Blut, das herauskommt aufgrund der Menstruation ihr Blut beinhaltet.

Und das Fasten in dieser Situation ist ein angemessenes und ausgeglichenes Fasten - kein Blut, das ihren Körper stärkt - fließt zu dieser Zeit heraus.

Aber ihr Fasten, wenn sie sich in der Menstruation befindet bedingt, dass Blut während dieser Zeit austritt - das Blut, das der Hauptkomponent ihres Körpers ist, was zu Schwäche und Unzulänglichkeit in ihrem Körper führen wird.

Und dies wird dazu führen, dass ihr Fasten nicht von einer angemessenen und ausgeglichenen Natur sein wird. Dies der Grund, warum ihr befohlen wurde, zu fasten, wenn sie sich nicht in einem menstruierendem Zustand befindet."


Schwangerschaft und Stillzeit:

Wenn das Fasten einen Schaden für die Frau oder ihr Baby oder für beide verursacht, dann darf sie das Fasten brechen, während sie schwanger ist oder stillt.

Aber wenn der Schaden, weshalb sie ihr Fasten bricht nur ihr Baby betrifft und nicht sie selbst, dann muss sie ihre verpassten Tage nachholen und für jeden verpassten Tag eine bedürftige Person speisen.

Und wenn der Schaden sich nur auf ihre eigene Person begrenzt, dann ist es ausreichend, dass sie die verpassten Tage nachfastet.

Dies basiert darauf, dass die schwangere oder stillende Frau unter dem allgemeinen Urteil von Allahs Aussage fällt, die lautet:

"Und wer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten). Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt."
 [Surah Al-Baqarah: 184]

Al-Hafidh Ibn Kathir (rahimahullah) sagte in seinem Tafsir (1/379):

"Unter denen, die unter die Bedeutung dieser Ayah fallen sind die schwangeren und die stillenden Frauen, wenn sie um sich selbst oder ihre Kinder fürchten."

Und Shaykh-ul-Islam Ibn Taimiyyah sagte:

"Wenn eine schwangere Frau um ihren Fötus fürchtet dann darf sie ihr Fasten brechen und stattdessen die verpassten Tage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen und für jeden Tag eine bedürftige Person mit circa 2 Kilogramm Brot speisen." [Majmu’-ul-Fatawa: 25/318]

Wichtige Anmerkungen:

1. Istihadah (Irreguläre Blutungen):

Dies ist der Zustand, in dem einer Frau Blut herausfließt, welches kein menstruelles Blut ist. Sie muss fasten und es ist nicht für sie erlaubt, ihr Fasten zu brechen, aufgrund der Art ihrer Blutung. Als er die Erlaubnis für die menstruierenden Frauen, ihr Fasten zu brechen erwähnte, sagte Shaykh-ul-Islaam Ibn Taimiyyah (rahimahullah):

"Dies steht im Gegensatz zu der Frau, die sich im Zustand der Istihadah befindet, denn dieser Zustand umfasst keine festgelegte Zeitperiode und es gibt keinen Zeitpunkt, an dem ihr befohlen wurde (wieder) zu fasten.

Daher ist es nicht möglich, dafür vorzuwarnen, genauso wie beim unerwarteten Erbrechen, dem Austreten von Blut aufgrund einer Wunde, das Wachsen einer Beule, Ihtilam (wenn sexuelle Flüssigkeiten aus dem intimen Bereich fließen ohne Geschlechtsverkehr oder Vorspiel) und genauso wie andere Dinge, die keinen speziellen Zeitpunkt haben, vor dem man vorgewarnt werden könnte.

Daher ist dies (Istihadah) nichts, was das Fasten annulliert, so wie das Blut der Menstruation
."[Majmu’-ul-Fatawa: 25/251]

2. Die menstruierende Frau sowie die schwangere und stillende Frau muss die verpassten Tage im Ramadhan zu einem Zeitpunkt nachholen, der zwischen dem Ramadhan, in dem ihr Fasten gebrochen wurde und dem kommenden Ramadhan liegt. Aber sie so früh wie möglich durchzuführen ist besser.

Und wenn nur noch wenige Tage bis zum nächsten Ramadhan bleiben , dann sind sie verpflichtet, die verpassten Tage (vom vorherigen Ramadhan) zu fasten, sodass der neue Ramadhan nicht eintrifft, während sie noch Tage vom letzten Ramadhan fasten müssen.

Aber wenn sie dies nicht tun und Ramadhan trifft bei ihnen ein, während sie noch Tage vom letzten Ramadhan zu fasten haben und sie hatten keinen gültigen Grund, sie aufzuschieben, dann sind sie verpflichtet, die verpassten Tage auszugleichen, indem sie eine bedürftige Person für jeden Tag speisen.

Aber wenn sie einen gültigen Entschuldigungsgrund haben, dann müssen sie nur die verpassten Fastentage nachholen. Dies betrifft ebenfalls diejenigen, die ihre verpassten Tage aufgrund von Reisen oder Krankheit nachholen müssen. Ihr Urteil ist dasselbe Urteil wie das Urteil für die Frau, die ihr Fasten aufgrund ihrer Menstruation brach mit all den vorher erwähnten Details.

3. Es ist nicht erlaubt für eine Frau, freiwilliges Fasten zu verrichten, während ihr Ehemann anwesend ist, außer mit seiner Erlaubnis.

Dies basiert auf den Bericht, der bei Al-Bukhari, Muslim und anderen verzeichnet ist, in dem Abu Hurairah (radiyallahu anhu) berichtet, dass der Prophet (salallahu alayhi wa salam) sagte:

"Es ist nicht erlaubt für eine Frau zu fasten, während ihr Ehemann anwesend ist, außer mit seiner Erlaubnis."

In einigen Überlieferungen dieses Hadith bei Ahmad und Abu Dawud tritt die Formulierung "...außer im Ramadhan" auf. Aber wenn ihr Ehemann ihr erlaubt, freiwillige Tage zu fasten oder er ist nicht in ihrer Anwesenheit oder wenn sie keinen Ehemann hat, dann wird sie dazu ermutigt, die empfohlenen Tage zu fasten.

Dies betrifft speziell die Tage, an denen es empfohlen ist zu fasten, so wie Montags und Donnerstags, drei Tage in jedem Monat, sechs Tage im Shawwal, dem zehnten Tag von Dhul-Hijjah, dem Tag von Arafah und dem Tag von 'Ashurah zusätzlich zu den beiden Tagen vorher und nachher.

Jedoch sollte sie keinen der empfohlenen Tage fasten während sie noch Tage vom (vorherigen) Ramadhan übrig hat, bis sie diese verpassten Tage nachgeholt hat und Allah weiß es am besten. .

4. Wenn eine menstruierende Frau während des Tages aus ihrem Zustand heraustritt, muss sie ihr Fasten für den Rest des Tages beginnen, aber sie muss diesen Tag dennoch mit den restlichen Tagen, die sie verpasste nachholen. 

Ihr Fasten für den Rest des Tages, an welchem ihre Blutung gestoppt hat ist eine Pflicht für sie und eine Respekterweisung für diese Zeit (d.h. Ramadhan).

Quelle : Tanbihat ‘ala Ahkam takhtassu bil-Mu’minaat, S. 62-67, von Shaykh Salih Al-Fawzan

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