Donnerstag, 27. Juni 2013

Die Mutter der Ehefrau - Regeln und Urteile






بسم الله الرحمن الرحيم


Die Mutter der Ehefrau – Regeln und Urteile


Frage (Nr. 95757):

Wird die Mutter meiner Ehefrau als Mahram betrachtet, nachdem ich mich von meiner Frau getrennt habe? Ist es mir gestattet, ihr die Hand zu schütteln und mit ihr zusammenzusitzen?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Wir behandeln dieses Thema, indem wir eine Anzahl an einzelnen Punkten erörtern. Wir hoffen, dass du die Antwort auf deine Frage und noch mehr darin finden wirst.

1. Frauen, die Mahram sind

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestem, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, – wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten) – und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind, und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiss, Allah ist allvergebend und barmherzig. “ (4:23).

Dieser Vers fasst die Frauen zusammen, die Mahram sind, und schließt die mit ein, die zur Ehe durch Blutsbande verboten sind, ebenso wie durch Heirat und die Stillverwandtschaft. Einige von ihnen sind dauerhaft zur Ehe verboten und einige sind es vorübergehend.

Frauen, die dauerhaft zur Ehe verboten sind, fallen in drei Kategorien:

1. Mahram durch Blutsbande

Dazu gehören sieben Frauen, die in dem Vers genannt werden: Mütter, Töchter, Schwestern, Tanten, Töchter des Bruders und der Schwester.

Die Kategorie der Mütter umfasst auch Großmütter, sowohl von der Seite des Vaters als auch von der Seite der Mutter.

Die Kategorie der Töchter umfasst die eigene Tochter ebenso wie die des Sohnes oder der Tochter, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht.

Die Kategorie der Schwestern umfasst Schwestern ebenso wie Halbschwestern durch den Vater oder die Mutter.

Die Kategorie der Tanten väterlicherseits umfasst die eigenen Tanten väterlicherseits, die seines Vaters und Großvaters sowie die seiner Mutter und Großmutter.

Die Kategorie der Tanten mütterlicherseits umfasst die eigenen Tanten mütterlicherseits, die seines Vaters, seines Großvaters sowie die seiner Mutter und Großmutter.

Die Kategorie der Töchter des Bruders umfasst die Töchter eines Bruders, die Töchter eines Halbbruders durch den Vater oder die Mutter und ihre Töchter, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht, und die Töchter ihrer Söhne und die Töchter der Töchter, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht.

Die Kategorie der Töchter der Schwester umfasst die Töchter einer Schwester, die Töchter einer Halbschwester durch den Vater oder durch die Mutter, und die Töchter ihrer Söhne, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht, und die Töchter der Töchter, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht.

2. Mahram durch Stillen

Das sind dieselben wie die Mahram durch Blutsbande, wie oben beschrieben wurde, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte:
„Und was Mahram (verboten zur Heirat) durch das Stillen wird, ist das, was Mahram durch die Blutsbande wird.“
[al-Bukhari, Nr. 2502; Muslim, Nr. 1447]

Im Falle des Stillens muss eine bestimmte Anzahl an Fütterungen, nämlich fünf oder mehr, erreicht werden.

3. Mahram durch Heirat

Dies sind vier: die Ehefrau des Vaters, die Ehefrau des Sohnes, die Mutter der Ehefrau und die Töchter der Ehefrau.

Die Kategorie der Ehefrauen des Vaters umfasst auch die Ehefrauen des Großvaters, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht, und ob der Großvater von der Seite des Vaters stammt oder von der Seite der Mutter. Wenn ein Mann einen Ehevertrag mit einer Frau schließt, ist sie seinen Söhnen zur Ehe verboten und den Söhnen seiner Söhne und den Söhnen seiner Töchter, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht, und ob er die Ehe mit ihr vollzieht oder nicht.

Die Kategorie der Ehefrauen der Söhne umfasst die Ehefrauen der Söhne, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind“. Wenn ein Mann mit einer Frau einen Ehevertrag schließt, wird sie für seinen Vater und seine Großväter verboten zur Heirat, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht, sei es von der Seite des Vaters oder der Mutter, nur durch den Ehevertrag, selbst wenn er die Ehe mit ihr nicht vollzieht.

Die Kategorie der Mutter der Ehefrau umfasst auch ihre Großmütter, denn Allah sagt „die Mütter eurer Frauen“. Wenn ein Mann einen Ehevertrag mit einer Frau schließt, sind ihre Mutter und ihre Großmutter für ihn zur Heirat verboten, rein durch den Ehevertrag, ob er die Ehe mit ihr nun vollzieht oder nicht und unabhängig davon, ob es die Großmütter von der Seite des Vaters sind oder von der der Mutter.

Die Kategorie der Töchter der Ehefrauen umfasst die Töchter ihrer Söhne und die Töchter ihrer Töchter, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht. Sie sind Stieftöchter, solange die Ehe mit der Frau vollzogen wird. Wenn die Scheidung stattfindet, bevor die Ehe vollzogen wird, dann sind die Stieftöchter und ihre Nachkommen nicht zur Ehe verboten, denn Allah sagt: „eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, – wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten)“. Heiratet der Mann eine Frau und vollzieht die Ehe mit ihr, dann sind ihre Töchter und die Töchter ihrer Söhne und die Töchter ihrer Töchter, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht, für ihn verboten, ob sie von einem anderen Ehemann vor ihm stammen oder von einem Ehemann nach ihm. Doch wenn sie von ihm geschieden wird, bevor die Ehe vollzogen wurde, dann sind die Stieftöchter und ihre Nachkommen für ihn nicht verboten.

Frauen, die vorübergehend zur Ehe verboten sind

Das sind: Die Schwester der Ehefrau und ihre Tanten. Dieses Verbot ist vorübergehend, bis der Mann von seiner Frau entweder aufgrund ihres Todes getrennt wird oder noch zu Lebzeiten, wie z. B. durch Scheidung oder Annullierung der Ehe, und nachdem die `Iddah vorüber ist, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außer dem, was bereits geschehen ist“ und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Niemand sollte mit einer Frau und ihrer Tante zur selben Zeit verheiratet sein.“
[al-Bukhari, Nr. 4820; Muslim, Nr. 1408]

2. Die korrekte Ansicht besagt, dass die Mutter der Ehefrau durch Stillverwandtschaft dem Ehemann der Tochter verboten ist, und es gibt keinen Unterschied zwischen ihr und einer Mutter durch Blutverwandtschaft.

Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten einschließlich der vier Imame. Shaikh al-Islam ibn Taymiyah vertrat einen anderen Standpunkt, doch die korrekt Ansicht ist die der Mehrheit.

Die Gelehrten des Beständigen Komitees wurden gefragt: „Ein Mann hat eine Frau – ist die Mutter der Ehefrau durch Stillverwandtschaft eine der Mahram des Mannes oder nicht? Das Stillen erfüllte die Bedingungen der Shari'ah.“

Sie antworteten: „Die Mutter der Ehefrau durch Stillverwandtschaft ist ebenso ein Mahram wie die Mutter der Ehefrau durch Blutsverwandtschaft, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Und was Mahram (verboten zur Heirat) durch das Stillen wird, ist das, was Mahram durch die Blutsbande wird.“ Darauf basierend ist er ein Mahram für die Mutter seiner Ehefrau durch Stillverwandtschaft.“
[Fatawa al-Lajnah al-Da'imah, 21/103, 104]

3. Der Vater der Ehefrau ist kein Mahram für den Ehemann einer Tochter von einer anderen Frau.

Shaikh `Abd al-`Aziz ibn Baz (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Mein Vater hat eine zweite Frau geheiratet und er hat einen Sohn von ihr. Ist sie ein Mahram für meinen Ehemann, kann sie vor ihm ihren Hijab abnehmen? Mein Vater ist der Onkel meines Ehemannes; seine Frau ist also die Ehefrau seines Onkels.“

Er antwortete: „Die Ehefrau des Vaters ist kein Mahram für den Ehemann seiner Tochter von einer anderen Frau. Vielmehr ist die Mutter der Ehefrau Mahram für den Ehemann ihrer Tochter, denn Allah sagt, den Personenkreis des Mahram beschreibend, in Sūrah al-Nisa’ (ungefähre Bedeutung): „die Mütter eurer Frauen“. Die Ehefrau des Vaters ist keine Mutter für seine Tochter von einer anderen Frau und das gilt ebenso für eine Mutter der Ehefrau durch Blutsverwandtschaft wie auch für eine Mutter durch Stillverwandtschaft, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Und was Mahram (verboten zur Heirat) durch das Stillen wird, ist das, was Mahram durch die Blutsbande wird.“ Und Allah ist die Quelle der Stärke.“
[Majmu` Fatawa al-Shaikh ibn Baz, 21/15, 16]

4. Wenn eine Frau verlobt ist, der shari'ahrechtliche Vertrag aber noch nicht geschlossen wurde, dann ist ihre Mutter noch kein Mahram für den Mann und es ist ihm nicht gestattet, irgendeinen Teil ihres Körpers anzusehen.

Wenn ein Mann einer Frau einen Antrag machen möchte, der Ehevertrag zwischen ihnen aber noch nicht geschlossen wurde, dann ist es ihm nicht erlaubt, irgendeinen Teil des Körpers ihrer Mutter zu sehen, denn sie ist immer noch eine Fremde (nicht-Mahram) für ihn.

Die Gelehrten des Beständigen Komitees wurden gefragt: „Ein Mann machte einem Mädchen einen Antrag und schloss den Ehevertrag mit ihr. Ist es ihm erlaubt, die Mutter seiner Verlobten anzusehen und ihr die Hand zu reichen oder ist sie immer noch eine Fremde für ihn, bis er die Ehe mit seiner Verlobten vollzogen hat und die Schwiegermutter dadurch Mahram für ihn wird?“

Sie antworteten: „Bevor der Ehevertrag geschlossen wurde, wird die Mutter der Verlobten als Fremde für den Mann betrachtet und es ist ihr nicht erlaubt, sich vor ihm zu entblößen. Er darf sie nicht ansehen oder ihr die Hand schütteln. Doch nach Abschluss des Ehevertrages mit der Tochter ist sie ein Mahram für ihn und es ist ihr gestattet, vor ihm den Hijab abzunehmen und ihm die Hand zu schütteln.“
[Fatawa al-Lajnah al-Da'imah, 17/361, 362]

5. Die eher korrekte Ansicht besagt, dass es für die Mutter der Ehefrau erlaubt ist, dem Ehemann ihrer Tochter das zu zeigen, was sie ihren Mahram zeigt.

Doch einige Gelehrte verboten es, dass die Mutter der Ehefrau ihren Schmuck vor dem Ehemann ihrer Tochter zeigt. Ihr Beweis dafür ist, dass der Ehemann der Tochter nicht bei den Personen erwähnt wird, vor denen eine Frau ihren Schmuck zeigen darf, nämlich in der Surah al-Nur (ungefähre Bedeutung): „Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken (vor verbotenen Dingen) und ihre Scham hüten (vor unerlaubten sexuellen Handlungen), ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist (wie beide Augen, um den Weg zu sehen, der Handrücken oder ein Auge oder Kleidungsstücke wie das Kopftuch, Handschuhe, Schleier u. Ä.). Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes (Juyubihinna – ihre Körper, Gesichter, Hälse und Brust) schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts-) Trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinander schlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (24:31).

Die Ansicht wurde von Sa'id ibn Jubayr berichtet und es ist eine der von Imam Ahmad überlieferten Meinungen. Doch korrekt ist die Ansicht, dass es einer Frau erlaubt ist, ihren Schmuck vor dem Ehemann der Tochter zu zeigen, und ihm das zu zeigen, was sie vor anderen Frauen und ihren Mahram zeigt. Dies entspricht der Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Die Tatsache, dass der Ehemann der Tochter nicht erwähnt wird, bedeutet nicht, dass er nicht mit dem Vers gemeint ist, denn die Gesetzmäßigkeit für ihn ist dieselbe wie für diejenigen erwähnten Frauen, mit denen die Heirat verboten ist. Es kann auch gesagt werden, dass weder der Onkel väterlicherseits noch der Onkel mütterlicherseits erwähnt wird, doch auch sie sind Mahram, vor denen der Schmuck gezeigt werden darf.

Al-Jassas sagte: „Die Tatsache, dass Allah zusammen mit den Vätern andere Mahram erwähnte, mit denen die Ehe dauerhaft verboten ist, zeigt, dass diejenigen Mahram, die eine ähnliche Position einnehmen, unter dieselben Regeln fallen, wie z. B. der Ehemann der Tochter, die Mutter der Ehefrau, Mahram durch Stillverwandtschaft usw.“
[Ahkam al-Qur'an, 5/174]

Die Gelehrten des Beständigen Komitees wurden gefragt: „Einige Frauen behalten den Hijab vor den Ehemännern ihrer Töchter an und sie weigern sich, ihnen die Hand zu reichen. Ist das richtig?“

Sie antworteten: „Der Ehemann der Tochter einer Frau ist einer ihrer Mahram durch Heirat. Daher ist es ihm erlaubt, von ihr das zu sehen, was er auch von seiner eigenen Mutter, Schwester, Tochter und weiteren Mahram sehen darf. Das Bedecken des Gesichts, des Kopfes oder der Unterarme in seiner Gegenwart ist eine Übertreibung beim Hijab und die Weigerung, ihm die Hand zu reichen, ist ebenfalls eine übertriebene Vorsichtsmaßnahme und könnte zu Abneigung und dem Abbruch der Verwandtschaftsbande führen. Sie sollte solche Übertreibungen unterlassen, außer sie ist ihm gegenüber misstrauisch oder bemerkt, dass er sie unangemessen anschaut, dann handelt sie richtig.“
[Fatawa al-Lajnah al-Da'imah, 17/356, 357]

6. Es ist erlaubt, die Mutter der Ehefrau anzusehen, solange es ohne Begierde stattfindet. Obwohl es ihm erlaubt ist, sie zu küssen, muss das Küssen auf den Mund vermieden werden, und auch das Umarmen muss vermieden werden, insbesondere wenn sie jung ist oder er ein verbotenes Gefühl in seinem Herzen verspürt.

Die Gelehrten des Beständigen Komitees sagten: „Die Mutter der Ehefrau ist Mahram für den Ehemann der Tochter und es ist ihm erlaubt, das von der Mutter seiner Ehefrau zu sehen, was ein Mann von seinen Mahram sieht, wie z. B. das Gesicht, die Hände, Hals, Har usw. Das Küssen und Umarmen des Ehemannes der Tochter ist falsch und nicht gestattet, denn so etwas kann nur mit dem Ehemann getan werden, aufgrund der befürchteten Fitnah, die entstehen könnte. Doch es ist ihm erlaubt, ihren Kopf zu küssen, weil das nichts Verbotenes darstellt.“
[Fatawa al-Lajnah al-Da'mah, 17/365, 366]

Shaikh Salih al-Fauzan (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Ist es erlaubt, die Hand der Mutter der Ehefrau zu schütteln und mit ihr zu verreisen?“

Er antwortete: „Ja, daran ist nichts Falsches, denn sie ist ein Mahram, da Allah die Mutter der Ehefrau dauerhaft zur Ehe verboten hat für den Ehemann ihrer Tochter. Deshalb ist sie einer seiner Mahram und es ist nichts Falsches daran, ihre Hand zu schütteln und mit ihr zu verreisen. Wenn aber die Gefahr der Fitnah besteht, dann solltest du ihre Hand nicht schütteln, wie z. B. wenn du Verführung befürchtest oder die Provokation von Lust. Doch wenn keine solche Angst besteht, dann ist nichts Falsches daran, ihre Hand zu schütteln und mit ihr zu verreisen, und du bist ihr Mahram als Resultat deines Ehevertrages mit ihrer Tochter. Allah sagt, die Frauen anführend, die Mahram sind (ungefähre Bedeutung): „die Mütter eurer Frauen“, d. h. die Mütter eurer Ehefrauen sind Mahram (verboten zur Ehe) für euch.“
[al-Muntaqa min Fatawa al-Shaikh al-Fauzan, 3/Frage, Nr. 450]

7. Was wir über das Mahram-Verhältnis der Mutter der Ehefrau mit dem Ehemann erwähnten, gilt auch dann, wenn die Frau geschieden wurde oder verstarb.

Das Verbot der Heirat bleibt bestehen und sie ist dauerhaft sein Mahram. Eine Scheidung oder der Tod der Ehefrau haben keinen Einfluss auf diese Regel.

8. Es ist für die Heirat mit der Ehefrau nicht notwendig, dass die Ehe vollzogen wird, damit ihre Mutter ein Mahram für den Ehemann wird. Der Ehevertrag ist ausreichend, damit die Mutter ein dauerhafter Mahram für den Ehemann wird.

Shaikh Muhammad ibn Salih al-`Uthaymin (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Schließt der Mann den Ehevertrag mit der Frau, dann wird ihre Mutter für ihn verboten und er ist einer ihrer Mahram, selbst wenn er die Ehe mit der Tochter nicht vollzogen hat. Falls die Tochter stirbt oder er sich von ihr trennt, bleibt er weiterhin ein Mahram für ihre Mutter. Falls der Vollzug der Ehe mit der Frau verzögert wird, ist er dennoch ein Mahram für ihre Mutter, die ihr Gesicht in seiner Gegenwart entblößen kann, und er kann mit ihr verreisen und mit ihr allein sein und es ist nichts Falsches daran, denn die Mutter der Ehefrau und ihre Großmutter sind seine Mahram, rein aufgrund des Ehevertrages, aufgrund der allgemeinen Bedeutung der Worte Allahs „die Mütter eurer Frauen“ und eine Frau wird die Ehefrau eines Mannes als Resultat des Ehevertrages.“
[Fatawa Islamiyyah, 3/132]

Und Allah weiß es am besten.

Islam Q&A

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