بسم الله الرحمن الرحيم
Ibn al-Qayyim (rahimahullaah) sagte:
"Rechtschaffene Taten sind nur (akzeptiert) mit rechtschaffenen Absichten und eine gute Absicht macht nicht das, was nichtig ist ordnungsgemäß. Denn Absichten alleine können eine Tat nicht korrigieren, sondern vielmehr muss die Tat sich zusätzlich der Schari'a (dem vorgeschriebenen Gesetz) fügen." [Madaarijus-Saalikeen (1/85) ]
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